Bildung - eine Investition in Ihre Zukunft.

+49 (0) 2162-3641297

Förderungsmöglichkeiten

Lassen Sie sich helfen!

„Viele unserer Seminare und Maßnahmen werden gefördert. Sollten Sie Hilfe bei der Förderung benötigen, beraten wir Sie gerne.

Werden Sie aktiv und nutzen Sie diese Angebote! Sie investieren damit in Ihre eigene Zukunft!

Erfahren Sie hier auf dieser Seite mehr zu diesem Thema und rufen Sie uns einfach an unter 02162-3641297.“

Manfred Zachau
(Geschäftsführer BZK)

Alle Fördermöglichkeiten auf einen Blick:

Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit

 Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit

Für die Teilnahme an unseren Lehrgängen besteht die Möglichkeit der Förderung mit dem Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit nach SGB II und SGB III. Allerdings ist eine finanzielle Förderung an bestimmte persönliche Voraussetzungen geknüpft. Wir beraten Sie gern!

Ausführliche Informationen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung erhalten Sie unter www.arbeitsagentur.de oder über den PDF-Download Merkblatt 6 der Arbeitsagentur.

Bildungsscheck und Bildungsprämie des Landes NRW

Bildungsscheck und Bildungsprämie des Landes NRW

Bildungsscheck

Mehr als 80 Prozent aller Arbeitgeber und Beschäftigten sehen berufliche Weiterbildung als wichtig für das eigene Berufsleben und für den Betrieb an. Doch nur 40 Prozent bilden sich tatsächlich weiter. Alle Beschäftigten sind gut beraten, die eigenen Fähigkeiten und Kenntnisse ständig weiter auszubauen. Nur ein gut ausgebildeter Mitarbeiter kann den  Ansprüchen der Berufswelt auf Dauer gerecht werden.

Beschäftigung sichern, Fachkräfte gewinnen und halten – Förderangebot seit 2015 mit neuer Ausrichtung

Mit dem Bildungsscheck, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), fördert das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium die Beteiligung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben an beruflicher Weiterbildung. Im Fokus stehen dabei vor allem Geringqualifizierte und weiterbildungsferne Beschäftigte.

Im Rahmen der neuen ESF-Förderphase ist das Förderangebot des Bildungsschecks umgestaltet worden und richtet sich seit 2015 besonders an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende.

Zuwanderer und Zuwanderinnen können vorhandene Qualifizierungslücken schließen und ihre im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen anerkennen lassen. Un- und Angelernte können mit Unterstützung durch den Bildungsscheck einen Berufsabschluss nachholen. Davon profitieren die Beschäftigten selbst und selbstverständlich auch die Unternehmen.

Mit dem Bildungsscheck wird die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe und der Beschäftigten für berufliche Weiterbildung unterstrichen.

Fördersteckbrief Bildungsscheck NRW

Wer wird gefördert?

Der Bildungsscheck richtet sich an Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Betriebe:

  1. Im individuellen Zugang können Beschäftigte aus Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von max. 30.000 Euro (max. 60.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) im Zeitraum von zwei Kalenderjahren einen Bildungsscheck erhalten.
  2. Auch Berufsrückkehrende haben die Möglichkeit, von einem Bildungsscheck zu profitieren.
  3. Im betrieblichen Zugang können kleinere und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten im Zeitraum von zwei Kalenderjahren bis zu zehn Bildungsschecks in Anspruch nehmen.
  4. Ausdrücklich sind An- und Ungelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Zugewanderte angesprochen.
  5. Ausgeschlossen vom Bildungsscheckverfahren sind Selbständige und Beschäftigte im öffentlichen Dienst.

Eine Bildungsprämie des Bundes erhalten Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 20.000 EUR (und bei gemeinsam Veranlagten 40.000 EUR) mit einem maximalen Zuschuss von 500 EUR (50 Prozent der Kurskosten von max. 1.000 EUR).

Was wird gefördert?

Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln.

Ausgeschlossen von der Förderung sind arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen.

Wie wird gefördert?

Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50 Prozent zu den Weiterbildungskosten, wenn diese 500 Euro (brutto) übersteigen. Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert diesen Anteil aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Die andere Hälfte tragen im betrieblichen Zugang die Betriebe und im individuellen Zugang die Beschäftigten selbst. Pro Bildungsscheck können maximal bis zu 500 EUR gefördert werden.

Das Bundesprogramm Bildungsprämie

Das Bundesprogramm Bildungsprämie

Seit 2008 unterstützt das BMBF mit dem Programm Bildungsprämie Erwerbstätige, die durch Weiterbildung ihre Chancen im Beruf verbessern möchten – vor allem diejenigen, die aufgrund ihres Einkommens bislang die Kosten einer Weiterbildung nicht ohne weiteres tragen konnten.
Das Programm besteht aus den beiden Komponenten Prämiengutschein und dem Weiterbildungssparen (“Spargutschein“), die auch kombiniert werden können. Weitere Informationen zu beiden Komponenten finden Sie auf der Seite „Informieren“.

Was wird durch die Bildungsprämie gefördert?

Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich individuelle berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind und wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln bzw. Kompetenzen erweitern. Dies reicht vom Lehrgang für ein PC-Programm über Kompakt-Sprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen, wie etwa einem Grundlagenkurs für Existenzgründer.
Mit dem Prämiengutschein werden 50 Prozent der Veranstaltungsgebühren von Maßnahmen übernommen, die maximal 1.000 Euro (inkl. MwSt.) kosten.

Unser Vorab-Check hilft Ihnen einzuschätzen, ob auch Sie von der Bildungsprämie profitieren können!

Sollte das Programm zurzeit nicht für Sie in Frage kommen, finden Sie auf der Seite „Rund um Weiterbildung“ Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten sowie zu den Programmen in den einzelnen Bundesländern.