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Weiterbildung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

Jede/r Berufskraftfahrer/in muss sich seit 2014 innerhalb von fünf Jahren in fünf Tagesveranstaltungen weiterbilden. Dies ist im neuen Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz verankert. Diese Regelung ist grundsätzlich verpflichtend bei jeder gewerblichen Nutzung von Kraftfahrzeugen über 3,5t zul. Gesamtgewicht. Die Teilnehmer/innen erhalten nach jedem Schulungstag ein Teilnahmezertifikat zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde.

Lehrgangsinhalte:

  • Recht und Dokumente
  • Sozialvorschriften
  • Ladungssicherung
  • Fahrsicherheit und Sicherheitstechnik
  • Ökonomisches Fahren

Lehrgangsdauer:

5 Tage, individuelle Terminvergabe

Unterrichtszeiten:

von 8.00 – 15.30 Uhr

Zielgruppen:

Kraftfahrer/innen, die im Besitz der Führerscheinklasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE sind und die Kennzahl 95 für die gewerbliche Nutzung des Führerscheins benötigen. 

Fördermöglichkeiten:

Bei Vorliegen entsprechender persönlicher Voraussetzungen ist eine Förderung durch die Agentur für Arbeit, die Jobcenter mittels Vermittlungsgutschein (AVGS) möglich.

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