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Unterweisung Digitales Kontrollgerät

Kontrollgeräteverordnung VO (EU) 165/2014
Schulungsverpflichtung des Unternehmens zur Bedienung des Kontrollgerätes

 

Bereits seit März 2016 wird im Artikel 33 der Kontrollgeräte-Verordnung EU 165/2014 eine ausdrückliche Schulungs- und Unterweisungspflicht des Fahrpersonals vorgeschrieben.

Unternehmer, die nicht nachweisen können, dass Sie ihrer Schulungs- und Unterweisungspflicht nachgekommen sind, haften zusätzlich auch für die (unwissentlichen) Verstöße Ihrer Fahrer.

Der Unternehmer und Verkehrsleiter sind dafür verantwortlich, dass bei einer Kontrolle durch BAG oder Polizei jeder Fahrer in der Lage ist, die geforderten Ausdrucke anzufertigen. Und selbstverständlich müssen auch alle Arbeits-/ Bereitschafts-/ Lenk- und Ruhezeiten korrekt eingestellt bzw. nachgetragen werden.

 

Inhouse-Schulungen:

Gerne kommen wir auch zu Ihnen in die Firma. Für die praktische Handhabung an den von Ihnen verwendeten Kontrollgeräten sollten die dementsprechenden Fahrzeuge zur Verfügung stehen.

Wir richten uns gerne nach Ihren Zeitvorgaben.

Zum Abschluss des Seminars erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung des BZK Bildungszentrums.

Lehrgangsinhalte:

– Rechtsgrundlagen
– Pflichten und Befugnisse
– Geräte- und Systemübersicht
– Ausdrucke und Bedienung des digitalen Tachographen
– Nachweis der Lenk- und Ruhezeiten
– Besonderheiten bei Mischbetrieb
– Manueller Nachtrag
– Tätigkeiten bei Arbeitsbeginn und Schichtende
– Kontrolle – Mitführpflichten und Unternehmerpflichten
– Download, Archivierung, Speicherung
– Bescheinigungen (Urlaubschein)
– Strafbarkeit und Auswirkung von Manipulationen

Lehrgangsdauer:

1 Tag

Unterrichtszeiten:

von 8.00 – 14.30 Uhr

Termine:

Auf Anfrage

Zielgruppe:

Berufskraftfahrer Personen und Güterverkehr / Unternehmer / Fuhrparkleiter / Disponenten

Downloads:

Informationen:

EG-VO 165/2014

BAG – Gesetze