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Eignungsfeststellung Berufskraftfahrer

Klarheit gewinnen. Sicher starten.

Sie interessieren sich für eine Tätigkeit im gewerblichen Fahrdienst und möchten an einer Teilqualifizierung (TQ 1 oder TQ 3) teilnehmen?

Unsere Eignungsfeststellung unterstützt Sie dabei, realistisch einzuschätzen, welcher Qualifizierungsweg für Sie geeignet ist – und schafft eine fundierte Grundlage für Ihre erfolg-reiche Teilnahme.

 

Lehrgangsinhalte:

  • Beratung & Orientierung
    • Vorstellung der Inhalte von TQ 1 und TQ 3
    • Anforderungen im gewerblichen Fahrdienst
    • Klärung beruflicher Perspektiven
    • Reflexion Ihrer Motivation

     

    Kompetenzfeststellung

    • Analyse Ihres aktuellen Leistungsstandes
    • Überprüfung von Konzentrationsfähigkeit, Reaktionsvermögen und Belastbarkeit
    • Einschätzung von Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit
    • Individuelle Auswertungsgespräche

     

    Theoretische Vorbereitung

    • Grundlagen des Straßenverkehrsrechts
    • Verhalten im gewerblichen Personen- oder Güterverkehr
    • Kundenorientierung und Kommunikation
    • Sicherheits- und Verantwortungsbewusstsein

     

    Praktische Fahrstunden zur Eignungsfeststellung

    Zur realitätsnahen Überprüfung Ihrer praktischen Eignung für eine Tätigkeit im gewerblichen Fahrdienstabsolvieren Sie praktische Fahrstunden im Umfang von 4 Unterrichts-einheiten.

    • Fahrzeugbeherrschung
    • Reaktionsvermögen
    • Verkehrsverhalten
    • Verantwortungsbewusstsein

     

Voraussetzungen:

  • Interesse an einer Tätigkeit im gewerblichen Fahrdienst haben
  • über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen
  • gesundheitlich geeignet sein
  • im Besitz der Führerscheinklasse B sein

Lehrgangsdauer:

Die Eignungsfeststellung umfasst 28 Unterrichtseinheiten
inclusive 4 Praxis Fahrstunden.

Der Einstieg kann individuell nach Absprache mit der Agentur für Arbeit oder Jobcenter erfolgen.

Unterrichtszeiten:

montags bis freitags von 8.00 – 15.00 Uhr

Fördermöglichkeit:

Bei Vorliegen entsprechender persönlicher Voraussetzungen ist eine  Förderung durch die Agentur für Arbeit, die Jobcenter und andere Kostenträger möglich.

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